Die Tierärzteversorgung Niedersachsen ermöglicht seit Neuestem den Antrag auf Altersteilrente. Dies bietet
interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachfolge- und Ruhestandsplanung. Die Details in Kürze:
Voraussetzungen für die Altersteilrente:
- Anspruch auf vorgezogene Altersrente
- kein Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente während der Teilrente
- kein Bezug von Zuschüssen zu Reha-Leistungen während der Teilrente
- Beantragung der Altersteilrente (nur einmal möglich)
Höhe der Altersteilrente:
- 30, 50 oder 70 Prozent der Vollrente
- Prozentsatz wird einmalig und unveränderlich festgelegt
- ein weiterer Rentenantrag ist nur auf die Vollrente möglich
Rentensteigernde Wirkung:
- während des Bezugs der Teilrente sind weiterhin Beiträge zu zahlen
- die Beiträge beziehen sich auf den verbleibenden Erwerbsanteil
- die fortlaufenden Beitragszahlungen haben rentensteigernde Wirkung
Was ist außerdem zu beachten?
- Der bei Rentenbeginn der Altersteilrente geltende persönliche Steuersatz gilt auch für die spätere Vollrente
- die fortlaufenden Beitragszahlungen haben rentensteigernde Wirkung
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Ewald Groenewold (Sonntag, 23 Mai 2021 15:11)
Wie funktioniert das mit der Altersteilrente? Vor- und Nachteile, die sich sich ergeben. Schmälert dieses Vorgehen meine spätere Rente?