TIERÄRZTEBERATUNG KRANEFELD

ANJA KRANEFELD

58135 Hagen/Westfalen

 

Tel. 0162 2453733

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GMBH-BERATUNG

Ist die Rechtsform der GmbH für Tierärzte vorteilhaft?

Zur Beantwortung dieser Frage ist u.a. zwischen einer rein tierärztlichen GmbH und einer GmbH mit Investorenbeteiligung zu unterscheiden:

Tierärztliche GmbH

Die Gesellschafter und Geschäftsführer sind Tierärzte

Die Tierärztliche GmbH oder Tierärztliche UG (Mini-GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Sie kann - je nach strategischer, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Zielsetzung - eine vorteilhafte Alternative zur freiberuflichen Einzelpraxis (Personenunternehmen) oder Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (Personengesellschaften) sein.

Ob die Gründung einer Tierärztlichen GmbH oder der Rechtsformwechsel in eine GmbH auch für Sie vorteilhaft ist, lässt sich im Rahmen einer GmbH-Beratung klären. 

Investor-GmbH + GmbH mit Investorbeteiligung

Die Gesellschafter sind (auch) Nicht-Tierärzte

Seit einigen Jahren wecken umsatzstarke und rentable Tierarztpraxen und Tierkliniken das Interesse von nichttierärztlichen Investoren. Die Übernahme oder die (Minderheits-/Mehrheits-)Beteiligung eines Investors wird heute für viele große Praxen und Kliniken als Lösung zur Überwindung des Nachfolgermangels und zur tragfähigen Umsetzung des Notdienstes oder zum Erhalt des Klinikstatus gehandelt. 

 

Die Investoren bieten den Praxis- und Klinikinhabern in der Regel (viel) höhere Übernahmepreise an, als sie bei einem Verkauf von Tierarzt zu Tierarzt durchsetzbar wären. Dies hängt unter anderem mit den latenten Optimierungspotenzialen der Praxis oder Klinik und der Exit-Strategie des Investors zusammen.  

 

Investoren haben abhängig von ihrem Geschäftskonzept vor allem Interesse an Kleintierpraxen und -kliniken oder Pferdepraxen und -kliniken ab einem Netto-Jahresumsatz in Höhe von über 350 TEUR, über 500 TEUR oder über 1 Mio. Euro.

 

Bisher ist die Praxisübernahme durch einen nichttierärztlichen Investor noch nicht in allen Bundesländern berufsrechtlich zulässig.

Ob der Verkauf an einen Investor oder die Beteiligung eines Investors an der Praxis oder Klinik für Sie eine attraktive Alternative zur (Anteils-)Übergabe an einen Berufskollegen ist, lässt sich im Rahmen der Nachfolgeberatung oder GmbH-Beratung klären.

LASSEN SIE UNS ÜBER IHR VORHABEN SPRECHEN!

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